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   BVerwG, 14.03.1985 - 6 C 88.84   

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https://dejure.org/1985,6278
BVerwG, 14.03.1985 - 6 C 88.84 (https://dejure.org/1985,6278)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1985 - 6 C 88.84 (https://dejure.org/1985,6278)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1985 - 6 C 88.84 (https://dejure.org/1985,6278)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1985 - 6 C 88.84
    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn sich nach den zur Begründung der genannten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, das heißt, wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1982 und 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 und BVerwG 9 CB 1019.81 - ).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 9 CB 1019.81

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge der fehlerhaften Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1985 - 6 C 88.84
    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn sich nach den zur Begründung der genannten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, das heißt, wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1982 und 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 und BVerwG 9 CB 1019.81 - ).
  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1985 - 6 C 88.84
    Es ist auch nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Präsidiums zu setzen (vgl. dazu BGHSt 22, 237, insbesondere 239, 240).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 C 35.84

    Erfordernis des schlüssigen Vortragens revisionsbegründender Mängel - Annahme der

    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn sich nach den zur Begründung der genannten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d.h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1982 und 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 und BVerwG 9 CB 1019.81 sowie vom 14. März 1985 - BVerwG 6 C 88.84 -).
  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

    Die damit gemäß § 133 Nr. 1 VwGO erhobene Rüge der nichtvorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts scheitert nicht allein daran, daß die für verletzt gehaltene Rechtsnorm nicht entsprechend der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO bezeichnet worden ist (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1982 und 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 und BVerwG 9 CB 1019.81 sowie vom 14. März 1985 - BVerwG 6 C 88.84 -).
  • BVerwG, 14.08.1985 - 6 CB 28.84

    Darlegungsanforderungen bei einer Revision - Voraussetzungen einer

    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn sich nach den zur Begründung der genannten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d.h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35], vom 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1019.81 - [Buchholz a.a.O. Nr. 36] und vom 14. März 1985 - BVerwG 6 C 88.84 -).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 6 C 17.84

    Ablösung der Sonderregelung des Wehrpflichtrechts über die zulassungsfreie

    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn sich nach den zur Begründung der genannten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d.h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35], vom 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1019.81 - [a.a.O. Nr. 36] und vom 14. März 1985 - BVerwG 6 C 88.84 -).
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